Seit dem 1. Januar 2019 wird die Bearbeitung der Mehrwertsteuerrückerstattung im Rahmen der Regelung für Reisende vollständig elektronisch durchgeführt.
Um mit der Bearbeitung des elektronischen Erstattungsbelegs fortfahren zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
Sobald das Dokument ausgefüllt und von der Steuerbehörde validiert wurde, wird es Ihnen per E-Mail zur Vorlage und zum Abstempeln bei der Abreise zugesandt. Denken Sie daran, dass die Waren das Gebiet der Gemeinschaft innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Lieferung verlassen müssen.
Sobald der elektronische Erstattungsbeleg abgestempelt ist, geben Sie uns Bescheid, damit wir die Überprüfung beim Finanzamt und die anschließende Mehrwertsteuerrückerstattung vornehmen können.